Gültig auch für Züge der S5 und S6 der SBB GmbH
Sie können Ihre Fahrgastrechte jetzt auch online auf bahn.de oder in der App DB Navigator über Ihr Kundenkonto geltend machen. Dazu muss die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihre Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kundenkonto gekauft worden bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein (z.B. bei einer BahnCard 100).
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Ihr Anliegen wird innerhalb eines Monats bearbeitet. Wenn Sie das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung Ihrer Verspätung und Ihrer Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum abgeben, erhalten Sie sofort Ihre Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag (ausgenommen von der sofortigen Entschädigung sind Zeitkarten).
Streckenzeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal jeweils ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt. Bei Zeitkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.
Inhaber von Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs reichen die Verspätungsfälle bitte nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
Da Beträge von weniger als 4 Euro nicht ausgezahlt werden, müssen Sie mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungen vorlegen.
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular oder über Ihr Kundenkonto online zurückfordern.
Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets).
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie
Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.
Wenden Sie sich hierzu bitte an eine DB-Verkaufsstelle (DB Reisezentrum oder DB Agentur).
Die Rückzahlung des Reservierungsentgelts können Sie auch formlos beantragen beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt (M).
oder
werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,
*) Dieser Höchsbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.
Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.
werden dem Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt,
Das Eisenbahnunternehmen stellt dem Kunden alternativ auch ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, sofern dies preisgünstiger ist. Dem Kunden werden auch hier die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,
*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.
Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtung verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.
Die oben genannten Regelungen gelten auch im internationalen Verkehr.
Ansprüche sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Deutsche Bahn AG, DB Gepäckservice, Postfach 62 02 60, D-22402 Hamburg
Entschädigungsfälle bearbeitet das Bahnunternehmen, bei dem Sie die Fahrkarten gekauft haben.
Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrkartenpreises berechnet.
Die Entschädigung erhalten Sie wahlweise in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung des Geldbetrages. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig und wird bei Ihrer nächsten Reise angerechnet.
Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
Mit einem German Rail Pass erhalten Sie pro Verspätungsfall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse, wenn mindestens 3 Verspätungsfälle mit einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten vorliegen.
Der German Rail Pass gilt nur in Deutschland.
Mit einem InterRail Germany Pass (Inter Rail One-Country-Pass für Deutschland) erhalten Sie pro Verspätungsfall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 Euro, sowohl in der 1. als auch in der 2. Klasse, wenn mindestens 2 Verspätungsfälle mit einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten vorliegen.
Der InterRail Germany Pass gilt nur in Deutschland.
Für die internationalen Passangebote InterRail Global Pass und Eurail Global / Select / Regional Pass gelten besondere Regelungen. Ihren Anspruch können Sie geltend machen per Post an:
EURAIL Group G.I.E., P.O. Box 2112, 3500 GC Utrecht, Niederlande
Bei InterRail One Country Pässen richten Sie Ihre Anträge auf Entschädigung an den Beförderer, für dessen Schienennetz sie gelten.
Dort erhalten Sie weitere Informationen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie eine Entschädigung für aufgetretene Verspätungen erhalten.
Für Reisen in Thalys-Zügen bzw. mit Thalys-Globalpreisangeboten gelten besondere Konditionen.
Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Entschädigung direkt an Thalys, z.B. mit dem Online-Formular auf der Thalys-Webseite.